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Infos und Wissen
Hygiene
Die Pflichtbelehrungen nach dem IfSG § 43 sind künftig nur noch alle 2 Jahre erforderlich. http://www.buzer.de/gesetz/2148/al29327-0.htm
Zulassung "Stevia"Seit dem 1. Dezember 2011 ist Stevia als Süßungsmittel zugelassen |
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Hygiene
Die Pflichtbelehrungen nach dem IfSG § 43 sind künftig nur noch alle 2 Jahre erforderlich. http://www.buzer.de/gesetz/2148/al29327-0.htm
Zulassung "Stevia"Seit dem 1. Dezember 2011 ist Stevia als Süßungsmittel zugelassen |